Kommunalwahlen 2025
Die Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.
Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.
Gewählt werden
- der Gemeinderat der Gemeinde Schöppingen,
- der Bürgermeister der Gemeinde Schöppingen,
- der Kreistag des Kreises Borken,
- sowie die Landrätin / der Landrat des Kreises Borken.
Wahlberechtigt ist,
- wer am Wahltag Deutscher oder Unionsbürger ist,
- das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat,
- seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl, d.h. vor dem 29. August 2025 im Wahlgebiet hat
- und nicht aus besonderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Wahlbezirke
In der Gemeinde Südlohn gibt es 11 Wahlbezirke in denen vor Ort gewählt werden kann:
| Grundschule Schöppingen - Wahlraum 1 | 1 - Stadt-Mitte |
| Grundschule Schöppingen - Wahlraum 2 | 2 - Stadt-Ost |
| Sekundarschule Schöppingen - Wahlraum 1 | 3 - Stadt-Nord-Ost |
| Sekundarschule Schöppingen - Wahlraum 2 | 4 - Stadt-Nord |
| Sekundarschule Schöppingen - Wahlraum 3 | 5 - Stadt-West |
| Sekundarschule Schöppingen - Wahlraum 4 | 6 - Stadt-Süd |
| Gaststätte Woestmann | 7 - Ramsberg-Heven-Herrenkämpe-In den Kämpen |
| St. Antonius Kindergarten | 8 - Gemen-Ramsberg-Heven |
| Grundschule Schöppingen - Wahlraum 3 | 9 - Haverbeck |
| Brictiusschule, Standort Eggerode | 10-Heven-Tinge |
| Heimatstube Eggerode | 11-Eggerode |
Wählververzeichnis
In das Südlohner Wählerverzeichnis wird automatisch jeder Wahlberechtigte eingetragen, der am Sonntag, 03. August 2025 (42. Tag vor der Wahl) in Südlohn mit Hauptwohnsitz gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Anfang August 2025 aber bis spätestens zum 24. August 2025 an die Wahlberechtigten versandt.
Wahlberechtigte können ihren Antrag auf Briefwahl bereits ab dem 04. August 2025 stellen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- Online-Beantragung auf der Internetseite der Gemeinde Südlohn unter www.schoeppingen.de/wahlschein/ ab Montag, 11. August 2025
- Online-Beantragung durch Abscannen des personalisierten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
- Beantragung auf postalischem Weg durch Ausfüllen des Wahlscheinantrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Zusendung des Antrages per Post an die Gemeinde Südlohn
- Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahl@schoeppingen.de unter Nennung des Vornamens, Nachnamens, Geburtsdatum und Anschrift
- Persönlich im Rathaus der Gemeinde Südlohn unter Vorlage eines Ausweisdokumentes
Eine telefonische Antragsstellung ist generell nicht möglich!
Kandidaten für die Wahl des Bürgermeisters und die Kandidaten/innen für die Wahl des Gemeinderates
Die Kandidaten für die Wahl des Bürgermeisters und die Kandidaten/innen für die Wahl des Gemeinderates sind in der Öffentlichen Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge auf der Internetseite der Gemeinde Schöppingen veröffentlicht worden.
Kandidaten für die Wahl des Landrates/der Landrätin und die Kandidaten/innen für die Wahl des Kreistages
Die Kandidaten für die Wahl des Landrates/der Landrätin und die Kandidaten/innen für die Wahl des Kreistages sind in der Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des/der Landrats/Landrätin sowie der Vertretung des Kreises Borken im Kreis Borken auf der Internetseite des Kreis Borken veröffentlicht worden.
Ansprechpersonen:
Bei Fragen zu den Wahlen, insbesondere zur Wahlberechtigung und zu den Briefwahlanträgen hilft Ihnen unser Wahlamt gerne weiter.
- Fabian Wellers, Tel. 02555-88-38
- Klaus Potthoff, Tel. 02555-88-33
E-Mail:
Erreichbarkeit:
Mo. - Fr.: 8:00 - 12:30 Uhr
Di. - Fr.: 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: nachmittags geschlossen
sowie nach Verinbarung

