Bürgermeister und stellv. ehrenamtliche/r Bürgermeister/in
Die Amtszeit des Bürgermeisters in Nordrhein-Westfalen beträgt regulär fünf Jahre. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Gemeinde Schöppingen nimmt der Bürgermeister eine zentrale, hauptberufliche Funktion ein.
Nach der Gemeindeordnung NRW ist er in Personalunion:
- Oberster Repräsentant der Gemeinde.
- Vorsitzender des Rates.
- Chef der Verwaltung.
Als Verwaltungschef leitet und verteilt er die Geschäfte. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter und gleichzeitig der gesetzliche Vertreter der Gemeinde Schöppingen bei allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Zudem bereitet er die Beschlüsse des Rates vor und führt sie durch.
Als Vorsitzender des Rates leitet er die Ratssitzungen, gibt Ort und Zeitpunkt bekannt und setzt die Tagesordnung fest.
Darüber hinaus muss er die Gemeinde nach außen repräsentieren: Er spricht Grußworte, ehrt verdiente Bürgerinnen und Bürger und nimmt an verschiedenen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Gemeinde teil. Kraft seines Amtes ist er zudem Mitglied in verschiedensten Institutionen.




