Schöffenwahl 2023
© Schöffenwahl.deAlle 5 Jahre werden die Schöffen und Jugendschöffen an den Amts- und Landgerichten neu gewählt. In diesem Jahr ist es wieder soweit und auch aus der Gemeinde Schöppingen werden Personen gesucht, die diese Aufgabe für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 übernehmen wollen.
Schöffen und Schöffinnen müssen zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahren alt sein.
Jugendschöffen und Jugendschöffinnen sollen Erfahrung in der Jugenderziehung haben und in der Lage sein, erzieherisch auf junge Menschen einzuwirken.
Weitere Infos zur Schöffenwahl erhalten Sie in der Broschüre: Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
Wer eines dieser reizvollen Ämter ausführen möchte, kann sich bis zum 15.03.2023 bewerben:
Jugendschöffe und Jugendschöffin Schöffe und Schöffin
Bei weiteren Fragen, ist Fabian Wellers, 02555 8838 für Sie der richtige Ansprechpartner.

