Sozialleistungen
© PixabayIm System der sozialen Sicherung bildet die Sozialhilfe das letzte Auffangnetz. Sie greift immer dann ein, wenn jemand keine oder keine ausreichenden Ansprüche aufgrund anderer, vorrangiger Vorschriften hat, sich selbst nicht helfen und auch von Dritten keine Unterstützung erwarten kann. Mit der Bereitstellung der notwendigen Hilfen zum Lebensunterhalt ist die Sozialhilfe das zentrale Instrument, um Armut zu verhindern.
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Ziel ist es dabei, die Selbsthilfekräfte der Leistungsberechtigten zu stärken und sie soweit wie möglich zu befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu werden; hierbei müssen sie nach Kräften mitwirken. Die Sozialhilfe beschränkt sich deshalb nicht nur auf materielle Hilfen, sondern umfasst auch persönliche Hilfen und Beratungsangebote.
Entscheidend für die Hilfegewährung ist neben der persönlichen Situation der antragsstellenden Person die Einnahmen- und Ausgabensituation. Es werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über Einkommen
- Nachweis über Vermögen
- Nachweis über die Unterkunfts- und Heizkosten
- Wohngeldbescheid
- Nachweise über Versicherungen
- Schwerbehindertenausweis
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)- Sozialhilfe
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Hilfegewährung. Weitere Informationen erhalten Sie ebenfalls unter unserem Online Service bzw. oder unseren Dienstleistungen.



