Bauanträge
Bauanträge sind für nahezu alle Bauvorhaben zu stellen.
Über das baurechtliche Genehmigungsverfahren informiert die für die Gemeinde Schöppingen zuständige Bauaufsichtsbehörde des Kreises Borken auf ihrer Homepage.
Hier finden sich nicht nur die für die Antragstellung erforderlichen Formulare sondern auch die Ansprechpartner beim Kreis Borken.
Als Bauherr oder Entwurfsverfasser haben Sie die Möglichkeit, sich im Internet über Ihren Bauantrag zu informieren. Mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Bauantrag erhalten Sie von uns eine Kennung (Benutzername und Passwort), mit der Sie sich bei BAUEN ONLINE anmelden können. Derzeit können Sie u.a. Informationen über die zuständigen Sachbearbeiter, die Vollständigkeit des Antrages, den Stand der Beteiligung anderer Fachbehörden, die Entscheidung, den Baubeginn und die durchgeführten Abnahmen einsehen.
Die Gemeinde Schöppingen ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Erteilung ihres Einvernehmens bzw. ihrer Stellungnahme zuständig. Ihre Beteiligung beschränkt sich auf die Prüfung der bauplanungsrechtlichen und baugestalterischen Vorschriften.
Im Zusammenhang mit Bauvorhaben ist abschließend auf eine durch die Grundsteuerreform zukünftig regelmäßig hinzukommende Verpflichtung für Bauherrinnen und Bauherren nach Fertigstellung des Bauvorhabens hinzuweisen.
Während bisher Fertigstellungen regelmäßig durch die Gemeinde Schöppingen dem Finanzamt angezeigt wurden, sind zukünftig die jeweiligen Grundsstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verpflichtet, u.a. Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundstückswertes auswirken (u.a. bauliche Veränderungen), nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (über "Mein Elster") dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Zu den Einzelheiten wird auf das untenstehende INFO-Blatt "Grundsteueränderungsanzeige - Allgemeine Hinweise" der Finanzverwaltung verwiesen.


