Friedhofswesen
Alter FriedhofDie Gemeinde Schöppingen verwaltet den "Alten Friedhof" an der Steinfurter Straße und den "Neuen Friedhof" Feldschers Kamp.
Das Nutzungsrecht für Grabstätten auf dem "Alten Friedhof" kann nicht über den 30. Juni 2056 verlängert werden. Das Ruherecht für ein Doppelgrab bzw. Reihengrab sowie Urnengrab beträgt 30 Jahre, somit sind Beerdigungen nach dem 30.06.2026 auf dem "Alten Friedhof" nicht mehr zulässig.
Auch auf dem "Neuen Friedhof" gilt ein Ruherecht von 30 Jahren.
Hinsichtlich der Beisetzung Verstorbener ist in den letzten Jahren ein Wandel in der Bestattungskultur und auch ein Wandel in den Formen der Trauer festzustellen. Verschiedentlich sind Wünsche nach alternativen Bestattungsmöglichkeiten an die Gemeinde herangetragen worden.
Neuer FriedhofDie Gemeinde Schöppingen kann und will sich diesen neuen Entwicklungen nicht verschließen.
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat der Gemeinde Schöppingen beschlossen, in einem ersten Schritt auf dem "Neuen Friedhof" ein neues Gräberfeld anzulegen.
Es handelt sich dabei um sogenannte "2-stellige Urnengräber" auf denen bis zu 2 Urnen beigesetzt werden können. Die Gräber können gärtnerisch gestaltet werden, auch das Aufstellen von Grabsteinen oder -stelen ist möglich. Aufgrund der kompakten Größe von nur 1m² verringert sich der Pflegeaufwand dementsprechend. Auch die Abdeckung des Grabes mit einer Grabplatte ist möglich. Die Grabnutzungsgebühr für ein solches Urnengrab beläuft sich bei einer Ruhezeit von 30 Jahren auf 325,81 €.
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