Ehrenamtskarte
Als Wertschätzung und Zeichen der Anerkennung führt die Gemeinde Schöppingen die Ehrenamtskarte NRW ein. Sie ermöglicht den Inhaberinnen und Inhabern vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und privaten Einrichtungen sowie Rabatte bei verschiedenen Unternehmen. Die Ehrenamtskarte ist nicht nur in der Gemeinde Schöppingen gültig, sondern landesweit in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen finden Sie unter: www.engagiert-in-nrw.de/ehrensachenrw
Die Ehrenamtskarte kann ab dem 01.04.2026 bei Frau Naber beantragt werden.
Welche Voraussetzungen/Kriterien muss ich erfüllen?
- mindestens 4 Stunden ehrenamtliche Arbeit pro Woche (oder 200 Stunden pro Jahr) leisten
- seit mindestens 2 Jahren ehrenamtlich tätig sein
- ehrenamtliche Arbeit ausschließlich für Dritte und innerhalb der Gemeinde Schöppingen
- eine Aufwandentschädigung darf den steuerlichen Freibetrag der Ehrenamtspauschale (960,- €) bzw. die Übungsleiterpauschale (3.300, - €) nicht übersteigen
Um die Anforderungen eines mindestens vierstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen, können Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen zusammengerechnet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Organisation, bei der Sie ehrenamtlich tätig sind, ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen und alle Bewerbungsformulare gemeinsam einreichen müssen.
Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?
Für die Beantragung der Ehrenamtskarte stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Sie können das PDF-Formular nutzen und diese bei der Gemeinde Schöppingen einreichen oder den Antrag über die digitale App der Ehrenamtskarte stellen. Die App wurde sowohl für Android als auch für iOS entwickelt und ist für Smartphones und Tablets geeignet. Sie kann kostenlos über den Google Play Store bzw. Apple App Store heruntergeladen werden.
Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden und was kostet sie?
Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder, Kinos, Theater und anderen öffentlichen Freizeiteinrichtungen sowie Rabatte bei verschiedenen Unternehmen. Die Ehrenamtskarte wird von den Kommunen kostenlos an die Engagierten ausgegeben.
Möchten Sie selbst Vergünstigungen anbieten, so nutzen Sie dazu bitte dieses Formular.
Wie lange ist meine Ehrenamtskarte gültig?
Die Ehrenamtskarte ist 2 Jahre gültig. Selbstverständlich kann die Ehrenamtskarte nach Ablauf neu beantragt werden. Der Gültigkeitsmonat ist auf der Karte angegeben. Erst mit Unterschrift in Verbindung mit dem Personalausweis erlangt die Ehrenamtskarte ihre Gültigkeit.
Wichtige Hinweise!
Wer durch das Engagement ein regelrechtes Einkommen erzielt, gehört nicht zur Zielgruppe der Ehrenamtskarte.
Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet.
Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, nicht als anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden.



