Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst, die auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht wird: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Der Kreis Borken gehört zu den Kommunen, die die Betreuung und Vermittlung der EmpfängerInnen des sogenannten Arbeitslosengeldes II in Eigenregie übernommen hat. Jobcenter im Kreis Borken heißt die Anlaufstelle für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Vorschriften des SGB II.
Ziel der Grundsicherung ist die Eingliederung in Arbeit und die Sicherung des Lebensunterhalts.
Die Umsetzung dieser Aufgaben hat der Kreis Borken gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden organisiert und die Durchführung der Aufgaben zum großen Teil auf diese übertragen.
In den Jobcentern in den Städten und Gemeinden werden daher
Eine Übersicht zu den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Wer ist leistungsberechtigt? Wer ist zuständig?), Adressen, Kontaktdaten sowie aktuelle Mitteilungen des Kreises Borken finden Sie hier.
Mehr Infos und Service für Arbeitgeber und Leistungsberechtigte
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