Ansprechpartner/in: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Herr Finnah | 1 | 02555 / 88-20 | ![]() |
Frau Wälter | 2 | 02555 / 88-49 | ![]() |
Frau Schroer | 2 | 02555 / 88-48 | ![]() |
Frau Göcke | 3 | 02555 / 88-22 | ![]() |
Frau Kockmann | 3 | 02555 / 88-47 | ![]() |
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser wird im Bürgerbüro ausgestellt.
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist gebührenfrei und gewährt freie Arztwahl.
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