Ansprechpartner/in: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Herr Finnah | 1 | 02555 / 88-20 | ![]() |
Frau Wälter | 2 | 02555 / 88-49 | ![]() |
Frau Schroer | 2 | 02555 / 88-48 | ![]() |
Frau Göcke | 3 | 02555 / 88-22 | ![]() |
Frau Kockmann | 3 | 02555 / 88-47 | ![]() |
Ummeldung
Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Schöpppingen um?
Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde Schöppingen umziehen, sind Sie verpflichtet, den Umzug innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in die neue Wohnung dem Bürgerbüro mitzuteilen.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Ummeldung mit.
Des Weiteren ist es seit In-Kraft-Treten des Bundesmeldegesetzes am 01.11.2015 erforderlich, dass eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug vorgelegt wird. Um sich einen zweiten Gang zum Bürgerbüro zu ersparen empfehlen wir diese bereits vorab vom Wohnungsgeber einzuholen und dirket zur Ummeldung mitzubringen. Das Formular Bestätigung des Wohnungsgebers erhalten Sie hier.
Eine Ummeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.
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