Ansprechpartner/in: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Herr Finnah | 1 | 02555 / 88-20 | ![]() |
Frau Wälter | 2 | 02555 / 88-49 | ![]() |
Frau Schroer | 2 | 02555 / 88-48 | ![]() |
Frau Göcke | 3 | 02555 / 88-22 | ![]() |
Frau Kockmann | 3 | 02555 / 88-47 | ![]() |
Personalausweis / vorläufiger Personalausweis
Grundsätzlich gilt für alle Ausweisdokumente, dass der/die Antragsteller/in persönlich erscheinen muss und ein sogenanntes biometrisches Passbild mitbringen muss.
Das Bürgerbüro der Gemeinde Schöppingen weist darauf hin, dass in der Bundesrepublik Deutschland ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht besteht. Verstöße gegen die Ausweispflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet.
Die Gebühren für die Ausweisdokumente sind bei Antragstellung zu entrichten und gliedern sich wie folgt:
Dokument: | Gebühr: |
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Personalausweis unter 24 Jahre (6 Jahre Gültigkeit) | 22,80 € |
Personalausweis ab 24 Jahre (10 Jahre Gültigkeit) | 28,80 € |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € |
Zusatzgebühr bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder als nicht zuständige Behörde: 13,00 €
Terminvergabe für Personen Ü80 ab 25.01.2021 möglich
Herr Bürgermeister Franz-Josef Franzbach lädt wieder sehr herzlich zur (telefonischen)...
Mit Beginn des neuen Jahres haben sich die Gebühren für die kommunalen Dienstleistungen verändert....