Ansprechpartner/in: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Herr Finnah | 1 | 02555 / 88-20 | ![]() |
Frau Wälter | 2 | 02555 / 88-49 | ![]() |
Frau Schroer | 2 | 02555 / 88-48 | ![]() |
Frau Göcke | 3 | 02555 / 88-22 | ![]() |
Frau Kockmann | 3 | 02555 / 88-47 | ![]() |
Das Bürgerbüro der Gemeinde Schöppingen pflegt das hiesige Melderegister und ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Melderegisters verantwortlich. Dazu gehört auch die Auskunftserteilung aus dem Melderegister, dessen Bestimmungen sich nach dem Bundesmeldegesetz richten.
Die Meldebehörde ist verpflichtet bzw. berechtigt, an eine Vielzahl von öffentlichen Stellen, teilweise auch an private Stellen, Daten zu übermitteln. Melderegisterauskünfte an Private für Werbezwecke und/oder für den Adresshandel sind nur noch zulässig, wenn die Bürger in die Übermittlung ihrer Meldedaten eingewilligt haben. Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, muss der eigentliche gewerbliche Zweck in der Anfrage angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann ausschließlich nur für diesen Zweck verwendet werden.
Unterschieden werden hierbei Einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familiennamen, akademische Grade, Anschriften) und Erweiterte Melderegisterauskünfte (Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht), Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszuges, Angabe des gesetzlichen Vertreters, Sterbetag und -ort).
Bei einfachen Melderegisterauskünften sind keine Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Schutzwürdige Belange des Betroffenen können jedoch zu einer Ablehnung des Antrages führen.
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z.B. durch Schuldtitel).
Allgemeine Gebühren-Informationen:
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen per Überweisungsträger, per Verrechnungsscheck oder in bar zu zahlen.
Gebühr für eine Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
Gebühr für eine Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
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