Ansprechpartner/in: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Herr Struck | 25 | 02555 / 88-37 | ![]() |
Frau Blömer | 25 | 02555 / 88-35 | ![]() |
Gewerbesteuer:
Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt festgelegte Gewerbesteuermessbetrag. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Terminvergabe für Personen Ü80 ab 25.01.2021 möglich
Herr Bürgermeister Franz-Josef Franzbach lädt wieder sehr herzlich zur (telefonischen)...
Mit Beginn des neuen Jahres haben sich die Gebühren für die kommunalen Dienstleistungen verändert....