Ansprechpartner/in: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Herr Finnah | 1 | 02555 / 88-20 | ![]() |
Frau Wälter | 2 | 02555 / 88-49 | ![]() |
Frau Schroer | 2 | 02555 / 88-48 | ![]() |
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Frau Kockmann | 3 | 02555 / 88-47 | ![]() |
Ein polizeiliches Führungszeugnis kann im Bedarfsfall beim Bürgerbüro beantragt werden.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei dem Bürgerbüro stellen, bei welchem Sie mit einer Wohnung registriert sind. Es dauert ca. eine Woche bis das Führungszeugnis Ihnen oder der anfordernden Behörde zugestellt wird.
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13,00 €. In begründeten Fällen ist unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Befreiung von der Gebühr möglich.
Hinweis: Neben der persönlichen Antragstellung im Bürgerbüro besteht seit dem 01.09.2014 auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamst für Justiz über ein Online-Portal zu beantragen. Voraussetzung für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Funktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Im Online-Portal kann die Gebühr i.H.v. 13,00 € mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden. Das Online-Portal erreichen Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de
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