Ansprechpartner/in: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Herr Finnah | 1 | 02555 / 88-20 | ![]() |
Frau Wälter | 2 | 02555 / 88-49 | ![]() |
Frau Schroer | 2 | 02555 / 88-48 | ![]() |
Frau Göcke | 3 | 02555 / 88-22 | ![]() |
Frau Kockmann | 3 | 02555 / 88-47 | ![]() |
Wer das 14. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz in NRW hat, kann einen Fischereischein im Bürgerbüro der Gemeinde Schöppingen beantragen, wenn ein Zeugnis der Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder die vorgeschriebene Fischerprüfung aus einem anderen Bundesland vorliegt.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten notwendig (in der Regel der/die Angelverein/e vor Ort).
Jugendliche im Alter ab 10 Jahren können einen Jugendfischereischein beantragen und dürfen in Begleitung einer Person mit Fischereiprüfung angeln gehen.
Die Gebühr für einen Jahresfischereischein beträgt 16,00 €, ein Fünfjahres-fischereischein kostet 48,00 € und für einen Jugendfischereischein, der für 1 Jahr gültig ist, fällt eine Gebühr i.H.v. 8,00 € an.
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