Bevor Sie sich beim Standesamt Schöppingen das "Ja-Wort" geben können, müssen Sie die Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden (früher "Aufgebot"). Ist einer der Beteiligten verhindert, muss eine schriftliche Ermächtigung vorliegen. Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der gesetzlichen Ehefähigkeit der Eheschließenden und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.
Sie sollten sich möglichst früh anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit.
Für Sie können wir selbstverständlich auch kurzfristig einen Termin vereinbaren, z.B. heute anmelden, morgen heiraten.
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden und die rechtlichen Auswirkungen zum Personenstand kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.
Trauzeugen sind im Standesamt keine Pflicht mehr. Sollten Sie dennoch Trauzeugen wünschen, müssen diese volljährig sein. Mehr als zwei Trauzeugen sind nicht möglich.
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