Denkmäler sind in der Regel Gebäude, Bildstöcke und Wegekreuze, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Es gibt verschiedene Arten von Denkmälern: Baudenkmäler, Bodendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Naturdenkmäler. Sie sind Zeugnisse, die uns das Leben und die kulturellen Zusammenhänge der Menschen einer vergangenen Zeit aufzeigen. Deshalb sind die noch vorhandenen originalen Bestandteile sehr wichtige Elemente, die geschützt und gepflegt werden müssen, auch wenn sie durch Ergänzungen im Laufe der Zeit ihr eigentliches Gesicht verändert haben.
Die „Untere Denkmalbehörde“
Jede Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen besitzt per Gesetz den Status einer „Unteren Denkmalbehörde“. Denkmäler sind für die Geschichte, für Städte und Siedlungen oder die Arbeitswelt von besonderer Bedeutung. Ob dies der Fall ist, wird in der Regel von Fachleuten geprüft und festgestellt, damit die Objekte unter Denkmalschutz gestellt, gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Das Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen schreibt vor, Denkmäler in Denkmallisten einzutragen. Erst mit der Eintragung handelt es sich um ein Denkmal und unterliegt dem Denkmalschutzgesetz.
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