In der Regel wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 68 BauO NRW) durchgeführt. Der Neubau oder die Änderungen von baulichen Anlagen (sofern sie nicht unter die Genehmigungsfreistellung fallen oder ein Sonderbau-Vorhaben darstellen), Werbeanlagen und Abbrüche müssen im vereinfachten Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Einzelfragen können bereits vor Einreichen eines Bauantrages geklärt werden. Hierzu kann eine sogenannte „Bauvoranfrage“ gestellt werden, zu der ein positiver oder negativer „Vorbescheid“ erstellt wird.
Nähere Informationen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 68 BauO NRW erhalten Sie hier.
Bürgermeister Franzbach hat am 22.01.2021 das Amtsblatt Nr. 01/2021 herausgegeben. Inhalt des...
Die nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Schöppingen findet am Montag, 01.02.2021, 18.30 Uhr, in...
Die Bauarbeiten schreiten voran: Seit Anfang Januar präsentiert sich der Umbau des Neuen Rathauses...