Ansprechpartner/in: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Herr Finnah | 1 | 02555 / 88-20 | ![]() |
Frau Wälter | 2 | 02555 / 88-49 | ![]() |
Frau Schroer | 2 | 02555 / 88-48 | ![]() |
Frau Göcke | 3 | 02555 / 88-22 | ![]() |
Frau Kockmann | 3 | 02555 / 88-47 | ![]() |
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands müssen Sie sich lediglich mit Ihrem gültigen Personalausweis und der Bestätigung des neuen Wohnungsgebers im Zuzugsort anmelden.
Nur wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde notwendig.
Sollten Sie den Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgeben wollen , so sprechen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Auszug mit Ihren Ausweisdokumenten hier im Bürgerbüro vor.
Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person persönlich zu unterschreiben; alle gültigen Ausweisdokumente sind dem Bürgerbüro vorzulegen. Eine Abmeldung ist grundsätzlich gebührenfrei.
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