Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums gelten ab sofort, nur noch wenige allgemeine Schutzregeln. Die Zugangsvoraussetzungen 3G und 2G+ fallen dabei weg. Es besteht keine Test- und Impfnachweispflicht für die Gäste des Vechtebades.
Die Maskenpflicht vom Eingang bis zu den Umkleideräumen bleibt jedoch weiterhin bestehen.