Aus "2G+" wird "3G": Ab Freitag, 04.03.2022 gelten neue Regelungen der CoronaSchVO. Diese betreffen auch den Einlass in das Vechtebad:
Damit dürfen Personen, die vollständig immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder über einen Nachweis eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) einer zertifizierten Teststelle verfügen, das Hallenbad nutzen.
Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren sind dabei aufgrund von Schultestungen immunisierten Personen gleichgestellt.
Kinder bis zum Schuleintritt sind auch ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.