Aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW dürfen Besucher des Vechtebades ab Dienstag, 28.12.2021 nur noch mit einem "2G-plus"-Status Zutritt erhalten.
Das heißt, dass Geimpfte und genesene Personen zusätzlich einen negativen Coronatestnachweis einer zertifizierten Teststelle benötigen, um im Vechtebad schwimmen zu gehen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Das Testerfordernis gilt auch für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren (ab Schuleintritt), da für sie in den Ferien kein automatischer Testnachweis gilt.