Klarheit für positiv Getestete und Kontaktpersonen
Das Land NRW hat eine Verordnung erlassen, die die Corona-Quarantäne-Regelungen für betroffene Bürgerinnen und Bürger landeseinheitlich regelt. Danach gilt die Quarantänepflicht in den meisten Fällen nunmehr unmittelbar und automatisch.
Dies hilft den Betroffenen, die auf ihr Testergebnis warten, die positiv getestet wurden oder die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten. Gleichzeitig erleichtert die neue Verordnung die Arbeit der örtlichen Ordnungsämter und des Kreisgesundheitsamtes, da jetzt ganz überwiegend keine individuelle Quarantäneanordnung mehr erforderlich ist.
Einzelheiten lassen sich dem unten beigefügten Schaubild entnehmen.
Alle weiteren Informationen dazu, wer was im Falle eines Falles zu veranlassen hat und sämliche Regelungen finden Sie auf den Seiten des Kreis Borken: - hier -