Der Schöppinger Einzelhandel hat ab dem 20.04. wieder geöffnet
Ab Montag, 20. April 2020, tritt eine Neufassung der Coronaschutzverordnung in Kraft. Diese gilt vorerst bis zum 3. Mai 2020.
Danach darf u.a. der Einzelhandel (Geschäfte bis 800 qm) wieder öffnen. Außerdem wird der Schulbetrieb schrittweise wieder aktiviert.
Bitte beachten Sie
weiterhin unbedingt:
- das Kontaktverbot!
- die Hygieneregeln!
- und halten Sie Abstand!
Mehr Details finden Sie auf der Internetseite des Landes NRW.
Bleiben Sie gesund!