Pressemitteilung des Kreis Borken vom 21.03.2020
Der Kreis Borken hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der auf die aktualisierten Regelungen zur Notbetreuung von Kindern in Schulen und Kindertageseinrichtungen hingewiesen wird.
So wurde seitens des Landes NRW der Personenkreis erweitert sowie geregelt, dass eine Notbetreuung im Bedarfsfall auch am Wochenende und in der Ferien möglich ist.
Die Pressemitteilung finden Sie -hier-