Die Gemeinde Schöppingen ist bestrebt, mit dem Ziel einer familienfreundlichen Wohnbaupolitik nachhaltig und kontinuierlich preisgünstiges Wohnbauland zum Zwecke der Bildung von Wohneigentum zur Verfügung zu stellen. Die Veräußerung der gemeindlichen Wohnbaugrundstücke erfolgt gemäß den nachstehenden Kriterien, die vom Rat der Gemeinde Schöppingen in seiner Sitzung am 20.06.2016 beschlossen wurden:
1. Interessentenliste
Die Grundstücksvergabe erfolgt nach Eintragsdatum in der Interessentenliste.
2. Eigentumsausschluss
Die Grundstücksvergabe erfolgt nur an diejenigen Interessenten, die in den letzten zwei Jahren nicht über Wohneigentum oder Wohnbaugrundstücke verfügt haben.
3. Grundstücksbeschränkung
Jeder Käufer kann maximal nur 1 gemeindliches Wohnbaugrundstück pro Baugebiet erwerben und bebauen.
4. Bauverpflichtung und Selbstnutzung
Die Grundstücke werden mit einer Bauverpflichtung (3 Jahre nach Vertragsabschluss) sowie einer Selbstnutzungsverpflichtung veräußert. Dies wird vertraglich abgesichert.
5. Baubeschränkung
Die Errichtung von Mietobjekten ist ausgeschlossen.
6. Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines gemeindlichen Baugrundstückes besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Beibehaltung dieser Vergaberichtlinien.
7. Reservierung
Ein Grundstück wird für 6 Monate unverbindlich und kostenfrei reserviert. Eine Verlängerung der Reservierung von 4 Wochen ist auf schriftlichen Antrag hin möglich. Ist dann noch keine Kaufentscheidung möglich, wird die Reservierung zurückgenommen und das Grundstück wird für neue Interessenten wieder frei.
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