Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte (z.B. Wegerecht, Wohnrecht) und auf ihm liegende Lasten (z.B. Grundschulden) erfasst werden. Aus dem Grundbuch sind ggfs. auch Verfügungsbeschränkungen (z.B. Zwangsversteigerungsvermerk, Insolvenzvermerk) ersichtlich. Das Grundbuch wird in elektronischer Form bei den zuständigen Amtsgerichten geführt.
Die Eintragung im Grundbuch ist regelmäßig Voraussetzung für den Erwerb des Eigentums an Grundstücken bzw. grundstücksgleicher Rechte und für die Entstehung von Rechten. Anträge auf Eintragungen in das Grundbuch können (abgesehen von geringen Ausnahmefällen) nur mit Hilfe eines Notars gestellt werden.
Wer darf in das Grundbuch einsehen?
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, darf in das betreffende Grundbuch Einsicht nehmen (z. B. Käufer). Notare sind von der Darlegung eines berechtigten Interesses befreit.
Die Amtsgerichte sind als Grundbuchämter für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Für die Gemeinde Schöppingen ist das Amtsgericht Ahaus zuständig.
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