Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Borken ermittelt jährlich zum 1. Januar die sogenannten Bodenrichtwerte (§ 196 BauGB).
Die Bodenrichtwerte informieren über die Grundstückswerte in bestimmten Lagen in typisierter Form.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Grundstückskaufpreisen ermittelter, durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets (Bodenrichtwertzone), das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Über das Bodenrichtwertinformationssystem
BORISplus.NRW kann man die Bodenrichtwerte kostenlos einsehen. Zusätzlich zum kostenfreien Bereich können sich hier registrierte Kunden selbst einen (gebührenpflichtigen) Ausdruck aus der Bodenrichtwertkarte erstellen.
Mit dem Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss des Kreises Borken jährlich Informationen über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt.
Die Grundstücksmarktberichte sind in zwei Teile gegliedert. Teil I ist kostenfrei und enthält allgemeine Informationen und Daten über den Grundstücksmarkt. Teil II ist kostenpflichtig und enthält die nach § 193 (3) BauGB zu ermittelnden "sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten".
Der Geodatenatlas bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auf der Basis von Luftbildern, Karten und weiteren Fachinformationen umfassend über den Kreis Borken zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Terminvergabe für Personen Ü80 ab 25.01.2021 möglich
Herr Bürgermeister Franz-Josef Franzbach lädt wieder sehr herzlich zur (telefonischen)...
Mit Beginn des neuen Jahres haben sich die Gebühren für die kommunalen Dienstleistungen verändert....