Dem Infopaket können Sie alles weitere zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes einschließlich der Gestaltungssatzung und der beiden Änderungssatzungen entnehmen.
In dem Übersichtsplan sind die Eigentumsverhältnisse, die Hausnummern der Straße "Im Winkel", die Flurstücksnummern, die Größen der Grundstücke und der Gesamtkaufrpeis eingetragen. Die bereits veräußerten Grundstücke sind durchgestrichen.
Aus dem Absteckplan sind die umlaufenden Maße der Grundstücke zu entnehmen. Weiterhin sind die überbaubaren Flächen farbig unterlegt.
Bei Interesse senden Sie bitte den ausgefüllten und unterzeichenten Antwortbogen
Grundstücksbewerbung unter Angabe Ihres Wunschgrundstückes an die Gemeinde Schöppingen. Gerne reservieren wir Ihnen unverbindlich ein Grundstück. Die Reservierung gilt nur solange, bis ein neuer Interessent vorhanden ist. Die genaue Bauabsicht wird dann nachgefragt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Reservierung nicht zeitlich unbefristet erfolgen kann. Auch auf dem bestehenden Übersichtsplan sind einige Grundstücke reserviert. Bitte fragen Sie nach!
Die Grundstücke werden zu folgenden Konditionen angeboten: Der Gesamtpreis im Teilgebiet I beträgt 60,67 € / m² zuzüglich der Pauschale für den Kanalhausanschluss (2.147,00 €) . Im Teilgebiet II beträgt der Gesamtpreis 70,00 €/m² zuzüglich Pauschale für den Kanalhausanschluss (2.147,00 €) .
Baupreise und Erschließungskosten "Fabrystraße" | |
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Grundstückskaufpreis | 31,00 € / m² |
Erschließungskosten als Ablösevertrag | 25,61 € / m² |
Kanalanschlussbeitrag als Ablösevertrag | 5,37 € / m² |
Vermessungskosten als Ablösevertrag | 2,33 € / m² |
Kostenerstattung nach §§ 135 a-c BauGB als Ablösevertrag | 5,69 € / m² |
Summe | 70,00 € / m² |
zuzüglich der Kosten für die Herstellung eines Kanalhausanschlusses 2.147,00 Euro (einmalige Pauschale pro Grundstück |
Ein Ablösevertrag bedeutet, dass sich die Gemeinde verpflichtet, das Baugebiet endgültig auszubauen. Eine weitere Abrechnung erfolgt dann nicht. Die hier aufgeführten Kosten sind für Sie endgültig und werden somit zu einer festen Größe im Rahmen der Finanzierung Ihres Bauvorhabens. Kaufvertrag und Ablösevertrag werden gleichzeitig abgeschlossen. Beide Beträge sind innerhalb von 4 Wochen fällig. Der Käufer verpflichtet sich, das erworbene Grundstück innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit einem gebrauchsabnahmefähigen Wohnhaus zu bebauen und selbst bzw. durch nahe Familienangehörige zu nutzen.
Ansprechpartner: | Zimmer: | Telefon: | Email: |
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Franz-Josef Gausling (Fachbereichsleiter) | 26 | 02555-88-36 | ![]() |
Terminvergabe für Personen Ü80 ab 25.01.2021 möglich
Herr Bürgermeister Franz-Josef Franzbach lädt wieder sehr herzlich zur (telefonischen)...
Mit Beginn des neuen Jahres haben sich die Gebühren für die kommunalen Dienstleistungen verändert....