Der Rat der Gemeinde Schöppingen hat ein Förderprogramm zum Kauf von Altbauten ab dem 01.07.2017 beschlossen. Zunächst war eine Laufzeit von drei Jahren geplant. Der Rat hat aber die Laufzeit für weitere drei Jahre, also bis zum 30.06.2023, verlängert. Anträge können weiterhin bei der Gemeinde Schöppingen gestellt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an junge Menschen, junge Paare und Familien, die auf der Suche nach Wohneigentum sind. Der Geltungsbereich umfasst die geschlossenen Ortslagen von Schöppingen und Eggerode.
Eine Familie mit drei Kindern, die den Förderansatz dieser Richtlinie komplett ausschöpft, erhält für den Kauf eines Altbaus einschließlich Altbaugutachten und Erstellung einer energetischen Analyse eine maximale Fördersumme von 11.900 €.
Vorteile durch den Erwerb eines Altbaus für den Interessenten:
- Der Kaufpreis ist unter Umständen günstiger als beim Neubau. |
- Die Grundstücke sind in den meisten Fällen großzügig bemessen. |
- Der Garten ist bereits angelegt und bietet mit ausgewachsenen Bäumen und Sträuchern einen natürlichen Schutz. |
- Altbauten bieten die Chance auf ein Grundstück in zentraler Lage, aber auch in ländlicher Umgebung. |
- Teure Erschließungskosten entfallen häufig. |
- Wohnen in gewachsener Umgebung ohne den Baulärm eine Neubaugebietes. |
- Ein älteres Haus hat einen eigenen Charakter entwickelt und bietet spezielles Flair. |
Alle wichtigen Informationen finden Sie in diesem Flyer
Die Richtlinien zur Förderung des Kaufs von Altbauten erhalten Sie hier
Antrag auf lfd. jährliche Förderung zum Kauf eines Altbaus
Antrag auf Erstellung eines Altbaugutachtens
Antrag auf Erstellung einer energetischen Analyse
Ansprechpartner: | Zimmer: | Telefon: | E-Mail: |
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Fabian Wellers | 15 | 02555-88-38 | ![]() |
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