Der Kreis Borken hat auf seinem Internetauftritt viele nützliche Informationen rund um das Thema Bauantrag veröffentlicht. Hier finden Sie neben den grundsätzlichen Informationen zum Antragsverfahren die entsprechenden Formulare weitergehende Informationen zu den anfallenden Kosten sowie Hinweise und Tipps zur Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren.
Die Regelungen zu genehmigungsfreien Vorhaben sowie zur genehmigungsfreien Beseitigung von Anlagen finden sich abschließend im § 62 der Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018.
Die Regelungen finden Sie hier.
Zu den genehmigungsbedürftigen Vorhaben gehören:
Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW 2018)
Die Regelungen zur Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW 2018 erhalten Sie hier.
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018)
Die Regelungen zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW 2018 erhalten Sie hier.
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