Wir möchten Ihnen die einzelnen Schritte vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung erläutern sowie die zuständigen Ansprechpartner bei der Gemeinde Schöppingen und dem Kreis Borken benennen.
In der Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kommen für die Errichtung, Änderung, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen, je nach Art des Vorhabens, verschiedene Baugenehmigungsverfahren zur Anwendung.
Das Gesetz unterscheidet nach genehmigungsfreien und genehmigungsbedürftigen Vorhaben.
Zusätzlich müssen evtl. bestimmte Vorgaben (z.B. Gestaltungssatzungen, Denkmalschutz usw.) oder die Festsetzungen eines Bebauungsplans berücksichtigt werden.
Bitte erkundigen Sie sich, bevor Sie Ihr Vorhaben realisieren, bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Kreis Borken Burloer Straße 93, 46325 Borken) oder bei der Gemeinde Schöppingen im Fachbereich „Planen und Bauen“.
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