Die verschiedenen Planunterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Esch“ finden Sie hier:
Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) die frühzeitige Auslegung der Unterlagen zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Esch“ zum Zweck der Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Neben der Veröffentlichung im Internet können die veröffentlichten Unterlagen in der Zeit vom 02.11. - 03.12.2021 auch im Rathaus der Gemeinde Schöppingen, Amtsstraße 17, 48624 Schöppingen während der allgemeinen Dienststunden nach Vereinbarung eingesehen werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Hierbei ist zu beachten, dass das Rathaus der Gemeinde Schöppingen aufgrund der COVID-19-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache für Besucher geöffnet ist, sodass für die Einsichtnahme in die ausliegenden Planunterlagen vorab ein Termin zu vereinbaren ist. Eine Terminvereinbarung ist bei der Gemeinde Schöppingen unter Tel.: 0 25 55 / 88-29 oder -30 möglich. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und das Rathaus möglichst nur alleine aufzusuchen.
Die verschiedenen Planunterlagen zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Winters Kamp“ finden Sie hier:
Die verschiedenen Planunterlagen zur Bauleitplanung "Ehemalige Kasernenanlage" finden Sie hier:
Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) die frühzeitige Auslegung der Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 "Ehemalige Kasernenanlage" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Neben der Veröffentlichung im Internet können die veröffentlichten Unterlagen in der Zeit vom 06.09. - 06.10.2021 auch im Rathaus der Gemeinde Schöppingen, Amtsstraße 17, 48624 Schöppingen während der allgemeinen Dienststunden nach Vereinbarung eingesehen werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Hierbei ist zu beachten, dass das Rathaus der Gemeinde Schöppingen aufgrund der COVID-19-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache für Besucher geöffnet ist, sodass für die Einsichtnahme in die ausliegenden Planunterlagen vorab ein Termin zu vereinbaren ist. Eine Terminvereinbarung ist bei der Gemeinde Schöppingen unter Tel.: 0 25 55 / 88-29 oder -30 möglich. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und das Rathaus möglichst nur alleine aufzusuchen.
Die verschiedenen Planunterlagen zur Bauleitplanung "Antoniushaus" finden Sie hier:
Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) die frühzeitige Auslegung der Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 45 "Antoniushaus" der Gemeinde Schöppingen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Neben der Veröffentlichung im Internet können die veröffentlichten Unterlagen in der Zeit vom 06.09. - 06.10.2021 auch im Rathaus der Gemeinde Schöppingen, Amtsstraße 17, 48624 Schöppingen während der allgemeinen Dienststunden nach Vereinbarung eingesehen werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Hierbei ist zu beachten, dass das Rathaus der Gemeinde Schöppingen aufgrund der COVID-19-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache für Besucher geöffnet ist, sodass für die Einsichtnahme in die ausliegenden Planunterlagen vorab ein Termin zu vereinbaren ist. Eine Terminvereinbarung ist bei der Gemeinde Schöppingen unter Tel.: 0 25 55 / 88-29 oder -30 möglich. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und das Rathaus möglichst nur alleine aufzusuchen.
Die verschiedenen Planunterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungen zur 1. Erweiterung Baugebiet "Im Winkel" (im Entwurf) finden Sie hier:
Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) die frühzeitige Auslegung der Unterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 43 "Ehemalige Kasernenanlage" der Gemeinde Schöppingen zum Zweck der Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Neben der Veröffentlichung im Internet können die veröffentlichten Unterlagen in der Zeit vom 15.03. - 16.04.2021 auch im Rathaus der Gemeinde Schöppingen, Amtsstraße 17, 48624 Schöppingen während der allgemeinen Dienststunden nach Vereinbarung eingesehen werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Hierbei ist zu beachten, dass das Rathaus der Gemeinde Schöppingen aufgrund der COVID-19-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache für Besucher geöffnet ist, sodass für die Einsichtnahme in die ausliegenden Planunterlagen vorab ein Termin zu vereinbaren ist. Eine Terminvereinbarung ist bei der Gemeinde Schöppingen unter Tel.: 0 25 55 / 88-29 möglich. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und das Rathaus möglichst nur alleine aufzusuchen.
Die verschiedenen Planunterlagen zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die "Erweiterung des Gewerbegebietes NORD" (Entwurf) finden Sie hier:
29.Änderung Flächennutzungsplan (DIN A4)
Begründung 29. Änderung Flächennutzungsplan
6. Ergänzung und 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 (DIN A2)
6. Ergänzung und 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 2 (Text)
Begründung 6. Ergänzung und 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 2
Diese Veröffentlichung im Internet ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) die frühzeitige Auslegung der Unterlagen zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur 6. Ergänzung und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße" der Gemeinde Schöppingen zum Zweck der Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Neben der Veröffentlichung im Internet können die veröffentlichten Unterlagen in der Zeit vom 22.06. – 22.07.2020 auch im Rathaus der Gemeinde Schöppingen, Amtsstraße 2*, 48624 Schöppingen während der allgemeinen Dienststunden nach Vereinbarung eingesehen werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG).
Hierbei ist zu beachten, dass das Rathaus der Gemeinde Schöppingen aufgrund der COVID-19-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminabsprache für Besucher geöffnet ist, sodass für die Einsichtnahme in die ausliegenden Planunterlagen vorab ein Termin zu vereinbaren ist. Eine Terminvereinbarung ist bei der Gemeinde Schöppingen unter Tel.: 0 25 55 / 88-29 oder -30 möglich. Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die Besucherinnen und Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und das Rathaus möglichst nur alleine aufzusuchen.
Für weitere Informationen und Rückfragen zu den o.g. Verfahren wenden Sie sich gerne an
Herrn Teigeler (hans-heinrich.teigeler(at)schoeppingen.de, Tel.: 02555/88-29).
*Amtsstraße 2 (Interimsquartier der Gemeindeverwaltung Schöppingen im ehemaligen Möbelhaus Rotterdam)
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